Solar im Denkmalschutz: Gerichtsurteile aus Niedersachsen

Text-Fragmente aus zwei Urteils-Texten zu PV und Denkmalschutz vom Verwaltungsgericht Braunschweig, AZ 2 A 13/21 von 2001 und AZ 2 B 290/22 vom 27.1.2023.Weitere Details werden in einer juristischen Stellungnahme zur Rechtssituation in Baden-Württemberg und zur veralteten Gesamtanlagensatzung Esslingen folgen, die von der Kanzlei Günther, Hamburg erstellt wird (https://www.rae-guenther.de/).

Insbesondere das erste Urteil aus 2021 steht der Rechtsauffassung des Denkmalamtes in BaWü (und des städtischen Bauamts Esslingen) vollständig entgegen:

„1. Bei der Installation von modernen Solaranlagen auf einem denkmalgeschützten Gebäude ist selbst für ungeschulte Betrachter der historische Bestand unproblematisch zu trennen von der technischen Neuerung sodass nur der Anschauungswert, nicht aber der Zeugniswert des Baudenkmals von der Installation berührt wird.

2. Eine Beeinträchtigung des Anschauungswerts eines Baudenkmals durch Solaranlagen ist weniger gravierend, wenn die betroffene Dachfläche für Passanten schlecht einsehbar ist und der Urzustand der betroffenen Gebäudeseite bereits durch frühere Umbaumaßnahmen verwässert worden ist.

3 . Der Bauherr muss sich nicht auf Konstruktionen verweisen lassen, die eine nur unzureichende PV-Leistung erbringen.“

„Photovoltaik und Denkmalschutz: Solaranlagen, die man kaum bemerkt“
Aus der Südd. Zeitung vom 15.5:

https://cloud.netzwissen.de/index.php/s/QSRQUNe6tfFYJPb/download

Hallo Thommie,
sehr guter Bericht! Danke!
Von Gerichtsurteilen aus Niedersachsen habe ich allerdings nichts gelesen…

Von den roten Solar-Ziegeln war in meiner Besprechung damals auch schon die Rede. Es hiess aber leider: Die sind sehr teuer… Und wiederum spielt das Geld und nicht das Klima eine Rolle! Das müsste aber im Einzelfall genau durchgerechnet werden - vor allem im Hinblick auf die steigenden Energiekosten.

Kennen die Interessenten im Denkmalbereich der Altstadt ES diesen Artikel?

Herzlichen Gruss
Elisabeth

Es gehört zur Strategie der Denkmalschützer (und ihrer Freunde, wie sie z.B. beim Esslinger „Altstadtviertele“ auftreten), in der Bevölkerung den Eindruck zu vermitteln, dass

  • der Anteil der Denkmal-Dächer im Vergleich zu „anderen“ Dächern zu gering sei (das war die erste „Argumentationslinie“)
  • dass die Ausrichtung meistens falsch ist, weil man nur auf „Süddächern“ wirtschaftlich Strom machen könne (schon lange widerlegt)
  • dass man Solaranlagen generell „verstecken“ muss (dass man das anders sehen kann, beweist die Gerichtsentscheidung des VG Braunschweig - übrigens von 2021)

All diese Argumente sind nachweislich falsch und werden in innovations-freudigen Kommunen anders gelebt als in der sogenannten „Ingenieurs-Stadt Esslingen“.

Solar-Ziegel können eine Lösung im gut begründeten Einzelfall sein, aber sicher nicht die Regel. Dazu sind sie aktuell noch viel zu teuer (sowohl in der Beschaffung wie in der Montage) und zu leistungsschwach. Sinnvoller sind Standardlösungen in schwarz, grün oder rot, wie sie z.B. die Firma AXSUN in Leipheim bietet. Deren Module wurde zusammen mit dem Freiburger Fraunhofer ISE entwickelt:

https://www.energie-experten.org/projekte/farbige-photovoltaikanlage-auf-bischofshaus-in-rottenburg

Wir dürfen auf dem Schwörfest zwar wohl keine Firmen mit Werbung auftreten, aber es wäre dennoch eine Idee von der Firma AXSUN leihweise ein rotes Solarmodul zur Stromerzeugung zu bekommen um zu zeigen was alles geht. Ein Hinweis zum Hersteller am Modul ist sicher nicht verboten.

@Hbode Wir haben schon zwei AXSUN Module, einmal in schwarz, einmal in rot, je 290 Wp. Die waren letztes Jahr probehalber auf dem Kielmeyer Haus, sind jetzt in der Augustinerstrasse 22 eingelagert.

Hier noch der Gerichtsbeschluss vom Verwaltungsgericht Braunschweig, 27.1.2023
AZ 2B 290/22

In diesem Fall hat der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes eine PV Anlage ohne vorherige Genehmigung errichtet. Das Gebäude befindet sich in einem Stadtkern mit UNESCO-Weltkulturerbe Status.

Das Denkmalamt hat die Demontage der Anlage angeordnet. Gegen die Anordnung hat der Eigentümer geklagt. Der Klage wurde stattgegeben, u. a. weil keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmalwerts durch die Installation der Photovoltaikanlage feststellbar ist.

VG Braunschweig 2023 Rückbau Denkmalverträglichkeit.pdf (299,7 KB)

Hier ein zweites Gerichtsurteil aus Braunschweig, dass der Rechtsauffassung des BW-Denkmalamtes bzgl. Anschauungswert eines Kulturdenkmals komplett entgegen steht.

VG Braunschweig 2021 Anschauungswert.pdf (72,6 KB)

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