Im Bundestag und Bundesrat wird ein Gesetz “zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität” diskutiert.[1] DIP
Ein Passus darin wäre für Freifunk untragbar und würde eine generelle Abschaltung aller Freifunk Installationen erzwingen - egal ob privat, in Flüchtlingsunterkünften oder in der Gastronomie:
Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Das Telekommunikationsgesetz vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 35
des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- § 175 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Verpflichtungen zur Speicherung von Verkehrsdaten, zur Verwendung der Daten und zur
Datensicherheit nach den §§ 176 bis 181 beziehen sich auf Anbieter öffentlich zugänglicher
Internetzugangsdienste für Endnutzer.“- § 176 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die in § 175 Absatz 1 Genannten sind verpflichtet,- die dem Endnutzer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse der Quelle
einer Verbindung,- eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt, eine zugewiesene
Benutzerkennung sowie eine gegebenenfalls zugewiesene Port-Nummer, sofern diese für die
Identifikation des Endnutzers erforderlich ist, und- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen
Internetprotokoll-Adresse unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone zum Zwecke der
Bekämpfung schwerer Kriminalität für einen Monat im Inland zu speichern.“
b) Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben.
c) Absatz 5 wird Absatz 2.
d) Absatz 6 wird aufgehoben.
e) Die Absätze 7 und 8 werden die Absätze 3 und 4.
f) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
„(5) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“
Das Gesetz liegt bisher nur im Entwurf vor und muss noch durch den Bundestag und Bundesrat. Der Brandbrief vom Vorstand des Freifunk Rheinland e.V. im November 2025 beschreibt die Hintergründe und enthält viele Querverweise: Freifunk-Brandbrief.pdf (96,1 KB)
Noch kann man den Gesetzgebungsprozess beeinflussen und Ausnahmen für gemeinwohl-orientierte Projekte wie Freifunk einfordern! Alle Personen und alle Institutionen, die Freifunk in ihrer alltäglichen Arbeit nutzen, sollten darüber Bescheid wissen und sensibilisiert werden. Das schliesst Gemeinderäte, Kreisräte, Landkreismitarbeiter, Landräte, Landtags- und Bundestagsabgeordnete ein. Aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die an vielen Stellen die Vorteile digitaler Freiheit durch Freifunk erleben (z.B. DRK, Malteser, AWO, kirchliche Organisationen wie Diakonie und Caritas usw.).
[2] Strafverfolgung - Aus für EU-Chatkontrolle gegen Kinderpornografie: Richter drängen auf Speicherpflicht für IP-Adressen auf nationaler Ebene
[3] Interne Dokumente: EU arbeitet an ausufernder Vorratsdatenspeicherung
[4] Vorratsdatenspeicherung: Pläne der Bundesregierung bedrohen offene WLAN-Netze - ComputerBase