hatte das Thema letztens mit der Hausverwaltung (nur kurz angeschnitten). Es heißt immer wieder, dass Balkonkraftwerke „baulicher Veränderungen am Gebäude“ sind. Bin vor ein paar Tagen über die Aussage des DIBt gestolpert.
Laut DIBt ist das bei Stecker-PV-Anlagen nicht so, da diese 1. per Schukostecker angeschlossen werden und 2. schnell montiert, bzw. abmontiert werden können.
Im letzten Teil wird aber darauf hingewiesen, dass für die Montage geeignete Halterungen (die dafür ausgelegt sind) verwendet werden müssen.
Sehr schön! Dann gehe ich davon aus, dass mein Vertikalmodul hinten (430 Wp an der Traverse plus ca 140 Wp auf Gartenhäuschen) und das schräg gesetzte Balkonmodul vorne (310 Wp am Balkon + 150 Wp vertikal an Glasbausteinwand innen aufgehängt) auch nach DIBT „legal“ sind. Denn hier steht ja
Bauteile der baulichen Anlage, an denen die Montage der PV-Module von „Balkonkraftwerken“ erfolgen soll, müssen dafür geeignet sein (Aufnahme von Windlasten u.a.).
Dass alles Wind- und Wetter-fest ist, zeigte die Praxis seit Herbst 2023.